Die Stiftung Mater Dolorosa Berlin-Lankwitz arbeitet für den Erhalt der katholischen Kirche und Gemeinde Mater Dolorosa in Berlin-Lankwitz.
Wenn Sie sich über Details zu unserer Stiftung informieren wollen, dann lesen Sie bitte unter diesen Weblinks weiter:
Im September 2026 wird unsere Stiftung 20 Jahre alt. Das Stiftungsvermögen hat sich inzwischen auf über zwei Millionen Euro erhöht, und aus den Erträgen können regelmäßig verschiedene Projekte der Gemeinde gefördert werden.
Der langjährige Vorsitzende des Vorstands der Stiftung Mater Dolorosa Berlin-Lankwitz, Rolf Herrmann, geboren am 17. Dezember 1943, ist am 19. Januar 2026 verstorben.
Noch während seiner Berufstätigkeit als Richter am Finanzgericht Berlin-Brandenburg begann der Verstorbene, sich bei dem Aufbau unserer Stiftung zu engagieren. Zunächst wurde er im September 2006 vom Kirchenvorstand der Pfarrei Mater Dolorosa als Mitglied des ersten Stiftungsrats bestellt, in dem er zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt wurde.
Im Jahr 2010 wechselte Rolf Herrmann in den Stiftungsvorstand und übernahm der Vorsitz in diesem wichtigen Stiftungsorgan. In dieser Position gehörte er dem Stiftungsvorstand ohne Unterbrechung bis Ende 2024 an.
In den 14 Jahren dieser ehrenamtlichen Tätigkeit entwickelte sich das Vermögen der Stiftung kontinuierlich, so dass in dieser Zeit die Gemeinde regelmäßig unterstützt werden konnte.
Rolf Herrmann war ein engagierter, besonnener und zuverlässiger Mensch, der diese Fähigkeiten zum Wohle unserer Stiftung und damit für unsere Gemeinde fruchtbar enalten konnte. Wir werden ihn in guter Erinnerung behalten und wünschen ihm die ewige Ruhe.
Unser Mitgefühl gilt seiner Ehefrau und seiner Familie.
Joachim Goerke-von Stockert
Vorsitzender des Vorstands
Am 18. November 2024 hat der Stiftungsrat Prof. Dr. Nikolaus Wolf neu in den Vorstand berufen. Wir begrüßen ihn herzlich in der Stiftung und freuen uns auf die Zusammenarbeit.
Gleichzeitig sind der bislang stellvertretende Vorsitzende des Vorstands, Joachim Goerke-von Stockert, zum Vorsitzenden des Vorstands, und das dritte Mitglied des Vorstands, Prof. Dr. Christoph Haehling von Lanzenauer, zum stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstands berufen worden.
Wir beglückwünschen alle drei Vorstandsmitglieder zu ihren Berufungen und hoffen auf eine fruchtbare, kollegiale und angenehme Kooperation in und zwischen den Stftungsorganen und der Gemeinde Mater Dolorosa.
Für den Stiftungsrat
Markus Bautsch
Zur Sicherung der Gemeindearbeit wurde bis 2009 zunehmend die Aufbringung eigener Finanzierungsmittel notwendig. Zweck der Stiftung ist es, die kirchlichen, religiösen und mildtätigen Anliegen der in den Grenzen von 2006 bestehenden Gemeinde Mater Dolorosa auf Dauer zu fördern und zu unterstützen. Dazu gehören Zuwendungen der Stiftung an die Gemeinde, die zum Beispiel für pastorale Aufgaben in diesem Gebiet, für den Erhalt, den Ausbau und den Unterhalt des Kirchengrundstücks und der Kirche oder für die Bezahlung von kirchlichen Mitarbeitern eingesetzt werden können.
Mit unserer gemeinnützigen Stiftung wollen wir die Gemeinde Mater Dolorosa langfristig und vor Ort in die Lage versetzen, vielfältige Aufgaben zu Gunsten der Menschen wahrzunehmen. So lässt sich für die Katholiken in Lankwitz und Lichterfelde-Süd eine lebendige Zukunft sichern.
Von Anfang an unterstützen zahlreiche Zustiftungen und Spenden unsere Stiftung. Das gibt uns die Zuversicht, auf diesem Weg das Ziel zu erreichen. Auch wenn wir schon viele Schritte vorangekommen sind, ist das Ziel noch lange nicht erreicht.
Machen Sie den Weg zum Ziel ein Stück kürzer !
In diesem Zusammenhang möchten wir darauf hinweisen, dass es zwei Arten von Zuwendungen an die Stiftung gibt:
Zustiftungen erhöhen den unantastbaren Vermögensstock und damit auch alle zukünftigen Erträge daraus. Es erscheint auf Dauer gesehen sinnvoller, die Gemeinde mit diesen wachsenden Erträgen kontinuierlich zu unterstützen als auf in der Höhe immer schwankende Spenden zu setzen. Die Zuwender werden daher herzlich gebeten, Beträge ab 200 Euro in dem Überweisungsträger als Zustiftung zu bezeichnen. Zuwendungen werden vom Vorstand der Stiftung selbstverständlich gerne mit einer Zuwendungsbestätigung nachgewiesen (siehe auch Einkommensteuer-Durchführungsverordnung, Paragraph 50 „Zuwendungsnachweis“).
Ihre Zuwendungen sind nach Paragraph 10b des Einkommenssteuergesetzes („Steuerbegünstigte Zwecke“) als Sonderausgaben abzugsfähig. Zusätzlich sind nach dieser Regelung Ihre Zustiftungen in unsere Stiftung auf Antrag des Steuerpflichtigen im Jahr der Zuwendung und in den folgenden neun Jahren sogar bis zu einem Gesamtbetrag von einer Million Euro abzugsfähig.
Durch Ihre Zustiftung oder Ihr Vermächtnis an unsere Stiftung Mater Dolorosa Berlin-Lankwitz helfen Sie mit, das Bewährte fortzuführen und auch einmal etwas Neues zu wagen. Die Stiftung als langfristige materielle Grundlage sichert die Zukunft für eine lebendige Gemeinde.
Stiften heißt